Digitaler Bauantrag (Untere Baufsichtsbehörde)

Die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung elektronisch eingereichter Bauanträge wird nach den im März 2022 erfolgten Änderungen der Rechtsgrundlagen nach und nach eingeführt.

Ab sofort können das vereinfachte Verfahren nach §64 LBO und Vorbescheide nach §76 LBO digital beantragt werden.

Infos und Anleitungen zur Nutzung der Angebote

1. Wählen Sie das gewünschte Verfahren aus

2. In den verschiedenen Masken werden alle erforderlichen Stammdaten erfasst

4. weitere Unterlagen können ergänzt werden

5. Auf der Kontrollseite werden Ihre eingetragenen Daten noch einmal angezeigt. Fehler können hier noch in allen Punkten korrigiert werden

6. Abschluss des Antrages

7. Der Eingang des Antrages wird direkt bestätigt

8. Eingangsbestätigung des Antrages erfolgt per E-Mail

1. Mit den per E-Mail übermittelten Zugangsdaten anmelden

2. Ihre persönliche Startseite

Menüpunkt: Antragsunterlagen

Menüpunkt: Antragsunterlagen>Pläne

3. Benachrichtigung über neu hinterlegte Dokumente/Unterlagen

Menüpunkt: Bearbeitung

durch die UBA neu zugestellten Dokumente/Unterlagen

4. Nachgeforderte Dokumente/Unterlagen

Menüpunkt: Antragsunterlagen (hier können fehlende Dokumente/Unterlagen nachgereicht werden)

5. Sachstand zu den beteiligten Stellen

Menüpunkt: Beteiligungen

Informationen zu Beteiligungen

6. Bescheid einsehen

Menüpunkt: Entscheidung

hier können erstellte Bescheide eingesehen und heruntergeladen werden

7. Fortschrittsstatus des gesamten Antrags

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Bauauskunft oder Antragsstellung für Entwurfsverfasser*innen
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