Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Veranstaltungsgenehmigung

Oftmals werfen öffentliche Veranstaltungen für die Verantwortlichen eine ganze Reihe von Fragen auf; sei es im Zusammenhang mit Genehmigungen, der Umsetzung erteilter Auflagen, der Sicherheit der Veranstaltung, der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder oder oder...

Da je nach Art und Konzept Ihrer Veranstaltung verschiedene Bewilligungen und Genehmigungen benötigt werden, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. So sind beispielsweise Anträge und Genehmigungen erforderlich für die Festsetzung einer Veranstaltung als Markt, eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, zur Durchführung einer Tombola und Lotterie, das Abbrennen eines Feuerwerks, dem vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte (Ausschank), Brandsicherheitswache, Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum und zuletzt die eventuelle Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes.

Nehmen Sie rechtzeitig mit den Behörden Kontakt auf. Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Jugendamt, der Polizei und der örtlichen Ordnungsbehörde sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung. Treten Sie daher möglichst mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung mit der Verwaltung in Kontakt. So stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen und Ihre Veranstaltung reibungslos und erfolgreich durchgeführt werden kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:

Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.13

06898 / 13-2320 E-Mailschreiben an fd32@voelklingen.de


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