Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Reisepass: Verlust mitteilen

Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wieder finden. Das Gleiche gilt für den Kinderreisepass bzw. Kinderausweis.

Verfahrensablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos, am besten schriftlich oder persönlich, bei den zuständigen Stellen einreichen. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Pflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, so müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder vorläufigen Reisepasses beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Im Regelfall sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.

Frist

Sobald der Verlust bemerkt wird.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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