Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

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Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind

Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07". Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Halter ist allerdings eingeschränkt auf folgende Fälle:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes" dienen, sowie der An- und Abfahrten dazu,

  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,

  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

Verfahrensablauf

Für die Zuteilung genügt in der Regel ein formloser Antrag. Diesen können Sie schriftlich übermitteln oder persönlich bei der Zulassungsbehörde abgeben. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
  • bei Vertretung, mit schriftlicher Vollmacht, zusätzlich: Personalausweis / Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten,
  • eine Auflistung der Fahrzeuge, für die rote Kennzeichen benötigt werden (eins für mehrere Oldtimer möglich),
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • polizeiliches Führungszeugnis,
  • bisherige Kennzeichen,
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes,
  • SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
  • Versicherungsbestätigung,
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO, das von jeder Überwachungsorganisation gefertigt werden kann (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ, FSP)

Die Versicherungsbestätigung der KfZ-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Oft können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Das rote Kennzeichen können Sie nach/während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die oft bei den Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten der Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Kennzeichenschilder sind von der Zulassungsbehörde abzustempeln.Die Zulassungsbehörde stellt einen Fahrzeugschein aus, auf welchem alle Fahrzeuge mit der Berechtigung zur Inbetriebnahme gemäß § 17 FZV aufgeführt werden. Ein Fahrtenbuch gemäß § 16 Absatz 2 Satz 6 FZV ist zu führen. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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