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Kraftfahrzeug: Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimerkennzeichen)

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder eher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung an!). Die Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt. Sie sind eigentlich nicht für den Alltagsverkehr gedacht, es gibt allerdings keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H".

Voraussetzung

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen

  • ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO das bei jeder Überwachungsorganisation gefertigt werden kann (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ)

  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei jeder Überwachungsorganisation.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung als Oldtimer ist bei der Zulassungs-
behörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als online-Dienst über das Internet stellen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als online-Dienst über das Internet erfolgen. Das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde vorzuführen, wenn sie nicht darauf verzichtet.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten mit aktueller Meldebestätigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichen
  • Oldtimer-Gutachten einer Überwachungsorganisation
  • SEPA Lastschriftmandat Kfz-Steuer
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU)und den Zulassungsbezirk versehen. Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Gebühr/Tarife

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Angaben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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