Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Kraftfahrzeug: Grüne Kennzeichen für bestimmte, steuerbefreite Fahrzeuge)

Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz), land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger (z.b. für Tiere und zu Sportzwecken)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen, je nach Angebot auch als Download herunterladen, und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als online-Dienst über das Internet stellen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als online-Dienst über das Internet erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die mitzubringenden Unterlagen entsprechen teilweise denen für eine Zulassung, können aber im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

Gebühr/Tarife

nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Es können noch weitere Gebühren anfallen.

Fachdienst 33 - Bürgerbüro

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro

06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de


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