Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Transporte an Sonn- und Feiertagen (Erteilung Ausnahmegenehmigung)

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises
  • ein aktuelles Lichtbild

Frist

Gelber und Blauer EU-Parkausweis: Kann in der Regel gleich mitgenommen werden.

Gebühr/Tarife

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 0.10

06898 / 13-2321 E-Mailschreiben an fd32@voelklingen.de


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