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Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
Antragsteller können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Der Antrag ist persönlich zu stellen (ab dem 14 Lebensjahr möglich). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein. In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Besonderheiten: Ausstellung ab 14 Jahre möglich - der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
2-3 Wochen
13,00 Euro
Zahlungsart: bar oder per EC-Karte. Ausstellung ab 14 Jahre möglich - Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Online-Beantragung eines Führungszeugnisses
buergerbuero(at)voelklingen.de
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de