Rathaus A-Z: Was erledige ich wo?

Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:

Altersjubiläen

Die Stadt Völklingen gratuliert alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 80. Lebensjahr. Hiervon ausgenommen sind Personen mit Auskunftssperre oder Übermittlungssperre nach § 35 Abs. 2 des Meldegesetzes.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachdienst:

Büro der Oberbürgermeisterin

Standort: Neues Rathaus
Zimmer: 1.25

06898 / 13-2219 E-Mailschreiben an jubilaeen@voelklingen.de


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