Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Finanzwirtschaft einer Stadt und wird vom Stadtrat verabschiedet. Dieser wird in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Finanzhaushalt werden z.B. Kreditaufnahmen und Investitionen verbucht, der Ergebnishaushalt umfasst die laufenden Kosten der Verwaltung wie Sach- und Personalkosten.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), der Kommunalhaushaltsverordnung einschließlich Verwaltungsvorschriften sowie dem Gesetz über das Neue Kommunale Rechnungswesen im Saarland (DOPPIK).

Die vielfältigen Aufgaben einer Stadt gliedern sich in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben.

Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet der Stadtrat. Allerdings ist der Spielraum für freiwillige Leistungen gering, da der größte Teil der Aufwendungen auf Pflichtaufgaben mit und ohne Weisung entfällt.


Aktueller Haushaltsplan

 

Haushaltsplan 2023