Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Nichtöffnung des Erlebnisfreibades Köllerbachtal

Hallenbad soll frühestmöglich öffnen

Das Völklinger Freibad soll in diesem Jahr geschlossen bleiben (Foto: Becker und Bredel)

Erst am 01. Juni hat die Landesregierung in ihrer Rechtsverordnung beschlossen, dass Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder ab dem 08. Juni unter Einhaltung von strengen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben wieder geöffnet werden dürfen. In der Beschlussvorlage zur Stadtratssitzung am 18. Juni in der Völklinger Hermann-Neuberger-Halle ist festgehalten, dass das Erlebnisfreibad Köllerbachtal trotz einer möglichen Öffnung geschlossen bleiben soll. Bereits am 4. Juni 2020 hat die Stadtverwaltung den Hauptausschuss in einer öffentlichen Sitzung über die Situation der Städtischen Bäder informiert. Diese Entscheidung ist nach intensiver Prüfung und Abwägung aller relevanten Faktoren getroffen worden. Im Endeffekt waren organisatorische, technische, wirtschaftliche und gesundheitspräventive Aspekte besonders ausschlaggebend.

Intensive Vorbereitung zur Inbetriebnahme der Freibadanlage
Die Vorbereitungen zur Öffnung des Freibades würden mindestens sechs Wochen in Anspruch nehmen. Legt man das heutige Datum zugrunde, könnte das Bad also frühestens Ende Juli öffnen. Dazu gehört unter anderem das Abpumpen, Reinigen und Neubefüllen der Schwimmbecken. Die vorhandenen Edelstahlbecken müssen das ganze Jahr über befüllt bleiben, da das Grundwasser sie sonst unter Umständen anheben würde, was massive Schädenzur Folge hätte. Das Wasser muss zwingend über Badequalität verfügen, die vom zuständigen Gesundheitamt überprüft wird. Hier müssen zahlreiche Hygiene-Hilfsparameter (Chlor, pH-Wert, Redoxpotenzial) stetig reguliert werden.

„Erlebnisbaden“ unter gegebenen Umständen schwer vorstellbar
Die strengen Auflagen in Kombination mit der begrenzten Personenkapazität und limitierten Verweildauer würden sich zudem negativ auf den sonst so hohen Spaß- und Wohlfühlfaktor im Erlebnisbad Köllerbach niederschlagen.

Jede Kommune muss individuelle Entscheidung treffen
Im Arbeitskreis „Wiedereröffnung der Bäder“ des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT) wurde klar festgehalten, dass „jede Kommune ihren Weg“ gehen und eine individuelle Entscheidung treffen soll, welche die personellen, organisatorischen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Ressourcen berücksichtigt.

Sicherheit und wirtschaftliche Rentabilität
Bei allem muss die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Innen im Bäderbereich und der Badbesucher an erster Stelle stehen. Zudem trägt die Stadtverwaltung auch die Verantwortung für die Verteilung der öffentlichen Gelder. Ein früherer Beginn der Vorarbeiten im Schwimmbad wäre rein spekulativ im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie vonstattengegangen und hätte womöglich zu vergeblichem finanziellen Aufwand geführt.

Alternative: Frühestmögliche Öffnung des Hallenbades
Als Alternative zur Öffnung des Freibades steht die saisonal vorgezogene Öffnung des Raymund-Durand-Hallenbades zur Disposition. Ein zeitlich eingeschränkter öffentlicher Badebetrieb könnte - im Gegensatz zum Erlebnisbad - dort unter Beachtung aller Auflagen zum Hygiene-, Besucher- und Arbeitsschutz sowohl aus personeller, organisatorischer und technischer Sicht sichergestellt werden. Ebenso ein Vereinsbetrieb, der den Bedürfnissen der ansässigen Völklinger Schwimm- und Rettungsvereinen sehr entgegenkommen würde. Es müssten zuvor Umbauarbeiten an den Duschen und Umkleidekabinen durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung versichert, dass das Hallenbad zum frühstmöglichen Zeitpunkt geöffnet wird