Stadtverwaltung Völklingen erläutert 5-Personen-Regelung für das Training in den Sport- und Turnhallen

Mehrere Kleingruppen nicht gestattet

In nicht abtrennbaren Hallen dürfen nur 5 Personen Sport treiben. (Foto: pixabay)

Die Stadt Völklingen weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Trainingsbetrieb in den Völklinger Sport- und Turnhallen laut aktuell gültiger Rechtsverordnung der Landesregierung nur in Kleingruppen mit insgesamt bis zu fünf Personen durchgeführt werden darf. Sollten die Hallen nicht über abtrennbare Bereiche verfügen und jeder dieser Bereiche einen gesonderten Zugang besitzen, dürfen sich nicht mehr als fünf Personen gleichzeitig in der Halle aufhalten. In diesem Fall ist es nicht gestattet, dass sich mehrere Trainingsgruppen mit bis zu fünf Personen in der Halle verteilen.

Die Stadtverwaltung behält es sich vor, stichprobenartige Kontrollen durch die Ortspolizeibehörde durchführen zu lassen, um die Einhaltung dieser Regelung sowie der übrigen Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien zu überprüfen.