Völklinger Sport- und Turnhallen wieder für den Trainingsbetrieb geöffnet

Klare Hygienerichtlinien zu beachten!

Sport- und Turnhallen dürfen in Völklingen wieder genutzt werden (Bild: pixabay)

Die Stadt Völklingen weist darauf hin, dass der Trainingsbetrieb von (Individual-) Sportarten im Breiten- und Freizeitbereich in den Völklinger Sport- und Turnhallen unter strikten Voraussetzungen wieder gestattet ist. Die Ausübung muss in jedem Fall kontaktfrei erfolgen. Dabei müssen konsequent die Abstände von 1,5 Metern sowie die jeweiligen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden. Es gelten folgende Richtlinien:

  • Einhalten der grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen!
  • Ausübung des Sports alleine oder kontaktfrei in kleinen Gruppen bis zu 5 Personen ist möglich.
  • Einhalten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Die Nassbereiche (wie z.B. Duschen) und Umkleidekabinen sind geschlossen.
  • Die Nutzung von gesonderten (abgetrennten) WC-Anlagen ist möglich.
  • Vermeiden von Warteschlangen beim Zutritt der Anlage.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen

Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Vereins- und Clubheime nur öffnen dürfen, wenn sie über eine Gaststättenkonzession verfügen. Reine Vereins-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume ohne entsprechende Gaststättenerlaubnis müssen nach aktueller Rechtsverordnung geschlossen bleiben.