Kontaktfreier Trainingsbetrieb auf den städtischen Freiluftsportanlagen unter Auflagen wieder erlaubt

Breiten- und Freizeitsport wieder möglich

Sportplatz in Geislautern (Foto: W. Schmidt)

Die Stadt Völklingen weist darauf hin, dass der Trainingsbetrieb von (Individual-) Sportarten im Breiten- und Freizeitbereich auf den Freiluftsportanlagen der Stadt Völklingen unter Einhaltung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder erlaubt ist. Mannschaftssportarten, wie z.B. Fußball sind hingegen keine Individualsportarten im Sinne der Verordnung. Wird aber der Trainingsbetrieb von klassischen Mannschaftssportarten so umgestaltet, dass keine Wettkampfsimulation oder ähnliches stattfindet, sondern ein individuelles Training des Einzelnen unter Beachtung Vorschriften durchgeführt, so ist auch in diesen Bereichen die Aufnahme des Trainings möglich. Dabei müssen insbesondere folgende Verhaltensregelungen beachtet werden:

  • Einhalten der grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen!
  • Ausübung des Sports alleine oder kontaktfrei in kleinen Gruppen bis zu 5 Personen ist möglich.
  • Einhalten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Die Nassbereiche (wie z.B. Duschen) und Umkleidekabinen sind geschlossen.
  • Die Nutzung von gesonderten (abgetrennten) WC-Anlagen ist möglich.
  • Die Vereins-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume sowie die Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Betreten des Gebäudes zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist erlaubt.
  • Vermeiden von Warteschlangen beim Zutritt der Anlage.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt.

Die Stadtverwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, damit die weitere Verbreitung des Coronavirus verhindert werden kann. Für Rückfragen steht die kommunale Ortspolizei gern zur Verfügung.