Völklinger Gastronomie darf am 18. Mai unter Einhaltung eines Hygieneplans öffnen

Komplette Hygieneregeln zum Nachlesen

In Völklingen kann man bald wieder gut essen und trinken gehen (Bild: pixabay)

Wenn im Saarland die Restaurants am 18. Mai wieder öffnen, müssen sie einen genauen Hygieneplan einhalten. Diesen hat das saarländische Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saar und der Gewerkschaft NGG erarbeitet, um das Infektionsrisiko in saarländischen Hotels und Gaststätten zu minimieren. Unter anderem sind darin folgende Richtlinien festgehalten:

  • Mindestabstand von 1,5m von jedem Sitzplatz aus zu den Sitzplätzen und der Tischfläche des Nebentisches. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich.
     
  • Es gilt Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), Thekenverbot und Bedienpflicht (Bedienung nur am Tisch, keine Buffets.) Ausnahmen gelten für die Abgabe mitnahmefähiger Speisen, beispielsweise an Kiosken, in Kantinen oder Selbstbedienungsrestaurants.
     
  • Regelmäßiges Lüften
     
  • Die Bewirtschaftung von gastronomischen Angeboten sowie Angeboten der Beherbergungsstätten erfolgt durch Vorreservierungen.
     
  • Alternativ ist bei spontanen Besuchen vor Ort eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen sowie deren Anordnung erforderlich.
     
  • Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist bis zum Ende der Pandemie ein geeignetes Erfassungssystem erforderlich. Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum sind zu dokumentieren und für einen Monat aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
     
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Hinweisschilder am Eingang weisen die Gäste auf die wichtigsten Regeln hin.
     
  • Beschäftigte mit unmittelbarem Gästekontakt (kleiner 1,50m) müssen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in allen Räumen mit Gästekontakt sowie grundsätzlich bei der Zubereitung von Speisen und Getränken tragen und in Räumen, in denen eine Zusammenarbeit der Beschäftigten die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleisten kann. Der Arbeitgeber hat die MNB zur Verfügung zu stellen.
     
  • Die Gäste haben ebenfalls eine MNB zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen.
     
  • Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Alternativ sind Vorkehrungen für den Bezahlvorgang zu treffen, wie beispielsweise eine Geldablage.
     
  • Desinfektion nach jedem Gast und nach jedem Abräumvorgang. Benutztes Geschirr ist mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen.
     
  • Händedesinfektionsmittel muss im Eingangsbereich frei zugänglich zur Verfügung stehen, wie auch in den Sanitäranlagen.
     
  • Warteschlangen sind unbedingt zu vermeiden.
     
  • Insbesondere gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume in Beherbergungsbetrieben, auf Wohnmobilstell- und Campingplätzen sind engmaschig zu reinigen.

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