Befreiung von den KiTa- und FGTS-Gebühren für den Monat Mai 2020

Formloser Antrag beim Träger der Einrichtung
 

 

Die Corona-Krise stellt Eltern vor große Herausforderungen. Aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten (KiTas) und Freiwilligen Ganztagsschulen (FGTS) muss die Betreuung der Kinder anderweitig sichergestellt werden. Zusätzlich verschärfen sich weiterhin die finanziellen Sorgen vieler Familien. Aus diesem Grunde hat das Ministerium für Bildung und Kultur beschlossen, dass auch für den Monat Mai 2020 die KiTa- und FGTS-Gebühren auf Antrag erlassen werden können. Alle Eltern, die sich aktuell in einer finanziellen Notlage befinden und sich nicht in der Lage sehen, die KiTa- und FGTS-Gebühren zu zahlen, können an den jeweiligen Träger der Einrichtungen einen formlosen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Aus Gründen der Solidarität bittet das Land jedoch darum, dass Eltern, die momentan keine finanziellen Ausfälle haben oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, weiterhin ihren Beitrag zahlen.

Für die städtischen KiTas in Völklingen können Eltern - wie auch bereits für den April 2020 - einen formlosen Antrag auf Befreiung von der KiTa-Gebühr stellen. Dieser kann entweder per E-Mail an fd24(at)voelklingen.de oder postalisch an Stadt Völklingen, Fachdienst 24, KiTas und Grundschulen, Postfach 10 20 40, 66310 Völklingen gerichtet werden. Der Antrag sollte den Namen des Kindes und den Namen der besuchten Kindertageseinrichtung beinhalten. Er muss der Stadt Völklingen bis zum 31.05.2020 vorliegen.