KiTas und FGTS: Land übernimmt nicht gezahlte Elternbeiträge auch für den Monat Mai

Pressemitteilung der Landesregierung: Zudem wird Notbetreuung ausgebaut

Das Land übernimmt auch für Mai die Elternbeiträge für KiTas und Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS), die Notbetreuung im Saarland wird ausgeweitet. Die Initiative dazu ging von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot aus, der Ministerrat hat die entsprechende Beschlussvorlage zustimmend zur Kenntnis genommen und damit bestätigt. Zustimmung der Landesregierung gab es auch für das Konzept der Bildungsministerin zur stufenweisen Wiederaufnahme des Schul- und Prüfungsbetriebes ab dem 4. Mai. Damit bewegt sich das Saarland innerhalb der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK).

Übernahme der KiTa- und FGTS-Elternbeiträge für Mai
Wie auch schon im April müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auch im Mai keine KiTa- und FGTS-Elternbeiträge zahlen. Es gilt dieselbe Regelung wie im April. Das bedeutet, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die den Elternbeitrag nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen, von der Zahlung befreit werden. Dies gilt auch für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen Notbetreuungsplatz in Anspruch nehmen.

„Bei der Übernahme der Elternbeiträge geht es darum, Familien in der Krise weiterhin auch finanziell zu entlasten und die Finanzierung der KiTa- und FGTS-Träger sicherzustellen. Familien dürfen nicht die Leidtragenden der Corona-Krise sein. Dafür setze ich mich jeden Tag ein“, so Streichert-Clivot.

Ausweitung der Notbetreuung
„Mit der verstärkten Wiederaufnahme des Arbeits- und Wirtschaftslebens steigt auch der Betreuungsbedarf. Viele berufstätige Eltern brauchen dringend einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Und insbesondere Alleinerziehende haben zunehmend Probleme, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren zu können. Sie brauchen dringend Entlastung. Außerdem gibt es Kinder, die in prekären Verhältnissen leben und unter der Situation zuhause leiden – auch davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Deshalb weiten wir die Notbetreuung deutlich aus. Ich bin sehr froh, dass der Ministerrat meinen Vorschlägen gefolgt ist“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Um mehr Familien den Zugang zur Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen, wird die Zahl der Notbetreuungs-Gruppen erhöht und die Kriterien für den Anspruch auf Notbetreuung angepasst. Die Ausweitung der Notbetreuung in den KiTas ist mit dem beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF) angesiedelten Landesjugendamt und den Spitzenverbänden der kommunalen und freien KiTa-Träger abgestimmt.

Bisher war die zulässige Zahl in der Notbetreuung zu betreuenden Kindern auf maximal 15 pro Einrichtung – in drei Gruppen mit maximal je fünf Kindern – begrenzt. Künftig können in den Einrichtungen bei Bedarf so viele Notbetreuungsgruppen eingerichtet werden, wie es in der Betriebserlaubnis der Einrichtung festgelegt ist. Bei durchschnittlich vier Gruppen in den 470 saarländischen KiTas könnten somit 9.400 Notbetreuungsplätze vorgehalten werden. Bei der zusätzlichen Nutzung von geeigneten Funktionsräumen in den KiTas kämen 2.000 weitere Betreuungsplätze hinzu, so dass insgesamt 11.400 Notbetreuungsplätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren angeboten werden könnten. Dies entspräche einem Betreuungsangebot für rund ein Drittel der normalerweise im Saarland zu betreuenden Kinder.

Um einen Notbetreuungsplatz zu bekommen, ist es ausschlaggebend, dass berufstätige Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Bedarf glaubhaft machen können, weil sie über keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit verfügen. Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder – unabhängig davon, ob sie berufstätig sind. Dies gilt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

In den Schulen erfolgt die Ausweitung der Notbetreuung parallel zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Hier werden zurzeit in den Schulen die Ausweitungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Räume und des zur Verfügung stehenden Personals geprüft.