Übernahme von KiTa- und FGTS-Gebühren durch das Land

Oberbürgermeisterin lobt Entscheidung

Wenn Eltern in der Corona-Krise Elternbeiträge nicht zahlen können oder wollen, übernimmt das Land für die KiTa- und FGTS-Träger (Freiwillige Ganztagsschule) die Einnahmeausfälle für den Monat April 2020. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Eltern und Erziehungsberechtigte können sich an ihren KiTa- bzw. FGTS-Träger mit der Bitte wenden, den Beitrag nicht zu zahlen bzw. ihn erstattet zu bekommen. „Wir begrüßen die Entscheidung, dass Eltern, freie Träger aber auch wir, als Träger mehrerer städtischer Kindertages-Einrichtungen, dadurch entlastet werden. Dieser Schritt ist auf die gewissenhafte, engagierte Arbeit unseres Bildungsministeriums zurückzuführen“, erklärt Völklingens Oberbürgermeisterin Christiane Blatt.

Das Ministerium für Bildung und Kultur bittet gleichzeitig Eltern, die momentan durch die Krise keine unmittelbaren finanziellen Einbußen haben oder deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, im Sinne der Solidarität einen Beitrag weiter zu zahlen. Dadurch helfen sie mit, dass auch die KiTas und die FGTS-Träger gut durch die Krise kommen und danach ein leistungsstarkes Angebot weiter möglich ist.

Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem KiTa- oder FGTS-Träger und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezahlt. Eine rechtliche Verpflichtung des Landes zur Erstattung der Beiträge aus Anlass der am 13. März 2020 angeordneten Schließung für den Zeitraum vom 16. März bis zum 24. April 2020 besteht nicht.

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