Anpassung der landesweiten Allgemeinverfügung

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung von Corona

Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am Mittwochabend, dem 25.03.2020, mitteilt, werden die Allgemeinverfügungen vom 16.03. und 20.03. mit sofortiger Wirkung angepasst. Grund hierfür sind die stark ansteigenden Fallzahlen von Erkrankungen am Coronavirus, auch im Saarland. Da Therapien oder Impfungen nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen, sah sich das Saarland gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Verlangsamung der Ausbreitung zu erreichen. Beispielsweise sind Sport und Bewegung an der frischen Luft zwar noch erlaubt, jedoch nur allein, mit einer anderen Person oder Angehörigen des eigenen Hausstandes.

Zur aktuellen Allgemeinverfügung