Stadt Völklingen sagt alle eigenen Veranstaltungen ab

Empfehlung weitere Absagen zu prüfen

Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis auf Weiteres untersagt sind. Diese Anordnung ist ab dem 11. März 2020 um 18 Uhr in Kraft getreten, mit der Begründung, dass alles dafür getan werden muss, eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die Stadt Völklingen zudem, dass auch die Verantwortlichen und Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern eine genaue Risikobewertung durchführen. Es sollte eine gewissenhafte Prüfung erfolgen, ob eine Absage auf freiwilliger Basis erfolgen kann oder ob die Veranstaltung zwingend durchgeführt werden muss. „Die Stadt Völklingen ergreift alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um seine Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor einer Infizierung zu schützen“, stellt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt klar. In diesem Zuge wird die Stadt alle eigenen Veranstaltungen, die bis Ende April stattfinden sollten, absagen. Dazu gehören:

  • 12.03.2020, 18.00 Uhr

Filmaufführung Drei Farben Schwarz im Alten Rathaus (VHS)

  • 13.03.2020

Ausstellungseröffnung Kurt Heinemann im Alten Rathaus (VHS)

  • 13.03.2020                                                               

Konzert der Gymnasien im Weltkulturerbe Völklinger Hütte

  • 14.03.2020                                                               

Vortrag: Anekdoten eines Beifahrers in der Kulturhalle Wehrden

  • 28.03.2020

Chor-Konzert in der Kulturhalle Wehrden

  • 04.-13.04.2020

Osterkirmes in Völklingen

  • 05.04.2020

Frühlingsmarkt auf dem Adolph-Kolping-Platz 

  • 14.04.2020

Oster-Jahrmarkt

  • 25.04.2020

Tag des Baumes im Sportheim Völklingen Heidstock

  • 26.04.2020

Kindertheater in der Kulturhalle Wehrden

Sollte eine Veranstaltung durchgeführt werden müssen, rät die Stadt Völklingen, sich konsequent an den entsprechenden Handlungsempfehlungen sowie Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts zu orientieren.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/artikel/handlungsempfehlungen-corona-rki.html