Stellungnahme anlässlich eines Nachbarschaftsstreits im Außenbereichs Fürstenhausens

Die Stadt Völklingen nimmt Stellung zu einem nachbarschaftlichen Konflikt im Außenbereich des Stadtteils Fürstenhausen, welcher inzwischen das öffentliche Interesse geweckt hat und Forderungen an die Stadtverwaltung herangetragen wurden, den Konflikt zu lösen.

Oberbürgermeisterin Christiane Blatt: „Zwei Nachbarn sind sich hier förmlich in die Haare geraten und der Konflikt nimmt mittlerweile überdimensionale, teils groteske Züge an. Wie so oft hat sich der Streit an der Nutzung eines Grundstückes entzündet, welche die Nachbarn für Ihre Zwecke beanspruchen.“

Die Stadt Völklingen hat besagtes Grundstück vor einigen Jahren unter dem Amtsvorgänger der amtierenden Oberbürgermeisterin an eine der heutigen Streitparteien veräußert. In diesem Zusammenhang werden immer wieder Gerüchte geäußert, „die Stadt habe sich hierbei unlauter verhalten und den heutigen Konflikt gewissermaßen provoziert.“

Hierzu nimmt die Stadt Völklingen wie folgt Stellung:

Das seinerzeitige Veräußerungsgeschäft war in jeder Hinsicht regelkonform. Dies haben entsprechende Nachprüfungen eindeutig ergeben. Ebenso hätte niemand voraussehen können, dass sich an dieser Parzelle einmal ein derartiger Streit entzünden könnte. Was das Wegerecht angeht, so ist auf sämtlichen Grundstücksparzellen, über die der Weg verläuft und sich in unterschiedlicher privater Eigentümerschaft befinden, kein eingetragenes Wegerecht vorhanden. Nach hiesiger Rechtsansicht besteht ein gegenseitiges privatrechtliches an der Zuwegung, wie dies bei Anrainerwegen üblich ist. 

Möglichkeiten zur Konfliktbeseitigung durch die Stadtverwaltung

Oberbürgermeisterin Christiane Blatt: „Ich zolle persönlich den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine soziale Sache einsetzen meinen Respekt, aber wesentliches Element einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist der Grundsatz der Gewaltenteilung (gesetzgebende Gewalt, Rechtsprechung und ausführende Gewalt). Dies bedeutet im vorliegen Fall, dass bei Uneinigkeit zweier privater Konfliktparteien in letzter Instanz unabhängige Gerichte im Rahmen der Rechtsprechung entscheiden. Entsprechende Verfahren der Streitparteien sind bereits dort anhängig.“

Zu den persönlichen, schriftlichen und öffentlichen Forderungen, die Stadtverwaltung solle den Konflikt durch „ein Machtwort“ lösen, ist folgendes zu erwidern:

Die Stadt Völklingen ist bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen von Rechts wegen zur strikten Neutralität verpflichtet. Ihr fehlen in solchen Fällen jegliche hoheitliche Eingriffsbefugnisse. Diese Pflicht zur Neutralität bedeutet jedoch nicht, dass die Stadtverwaltung dem privatrechtlichen Konflikt zweier Nachbarn tatenlos zusieht, denn sie hat auch ein Interesse daran, dass Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen der in der Gemeinschaft lebenden Bürger friedlich und konstruktiv gelöst werden.

Oberbürgermeisterin Christiane Blatt: „Deshalb habe ich Herrn Bürgermeister Christof Sellen schon vor geraumer Zeit gebeten, im Wege der Mediation vermittelnd auf die Streitparteien einzuwirken. Und dies geschieht auch. Mit Weitsicht, Behutsamkeit und der gebotenen Neutralität. Und dies geschieht ganz bewusst nicht mit lautem Gepolter unter dem Lichte der Öffentlichkeit, wo zum Beispiel in den sozialen Netzwerken ungeprüft Behauptungen in die Welt gesetzt werden, die teils offenkundig unwahr sind und teils diffamierenden Charakter tragen. Ich appelliere an diese Art von Diskutanten, sich bewusst zu machen, dass sie hierdurch den Streit, der ohnehin emotional geführt wird, nur noch weiter befeuern. Hiermit ist am Ende niemandem gedient.“

Die Stadt Völklingen ist bereit, ihre Möglichkeiten zur Streitbeilegung im Interesse aller Beteiligten zu nutzen, was sie auch tut. Jedoch sieht auch die Stadt Völklingen, dass ohne die Bereitschaft beider Parteien, ein Stück nachzugeben und auf den jeweils anderen zuzugehen, der Konflikt nach hiesiger Auffassung in Eigenregie nicht gelöst werden kann.