Aktion Saubere Stadt: Mach mit! - „Nein zu Schrottautos auf öffentlichen Straßen und Plätzen“

Vermehrt mit abgestellten "Autos" zu tun

Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Völklingen hat es in letzter Zeit vermehrt mit abgestellten „Schrottautos“ und abgemeldeten Fahrzeugen und Anhängern auf Völklinger Straßen und Plätzen zu tun. Bürgermeister Christof Sellen, der als zuständiger Dezernent im Völklinger Rathaus für die Ortspolizeibehörde und somit auch für den kommunalen Ordnungsdienst zuständig ist, ärgert sich darüber - auch weil das Stadtbild dadurch verschandelt wird. 

Daher will die Stadtverwaltung Aufklärung über die rechtlichen Folgen betreiben: Wer ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, handelt ordnungswidrig. „Die Behörde ermittelt den letzten Halter und leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein“, sagt Sellen. 

Die Ortspolizeibehörde hat im Jahr 2018 insgesamt 289 Fahrzeuge dieser Art registriert. 2019 sind es schon 200 Fälle. Die Mehrzahl der Fahrzeuge werden durch eigene Feststellung entdeckt. Die restlichen werden von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger an die Behörde gemeldet.

Insgesamt 39 Mal musste die Stadt im Jahr 2018 die Entfernung der abgemeldeten Fahrzeuge und Anhänger veranlassen. Die Stadtverwaltung erklärt, dass zwischen Schrottautos und nur vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen zu unterscheiden sei:  

Bei Schrottautos erfolgt zunächst das Anbringen einer deutlich sichtbaren „roten Plakette“ am Fahrzeug mit der Aufforderung, dieses innerhalb eines Monats von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Die Monatsfrist bestimmt sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). 

Lässt der Verantwortliche die Frist verstreichen, ohne seiner Pflicht nachzukommen, wird das Fahrzeug von der Behörde auf Kosten des letzten Halters entfernt und verschrottet. Auch Fahrzeuge, die augenscheinlich kein Wrack darstellen, werden nach Ablauf der Monatsfrist nach dem KrWG sozusagen über Nacht zu Abfall, der sich nicht auf einer „zugelassenen Abfallentsorgungsanlage“ befindet.
Wird die Ortspolizeibehörde auf nicht zugelassene Fahrzeuge aufmerksam gemacht, erfolgt die Ermittlung des letzten Halters auch ohne Vorhandensein eines Nummernschildes. Lässt sich der letzte Halter oder Verantwortliche nicht feststellen, hat die Stadt und somit der Steuerzahler die Kosten zu tragen, ärgert sich Bürgermeister Sellen. 

Bei einer Gefährdung kann das Fahrzeug auch ohne Warnhinweis abgeschleppt werden.

Sind es Fahrzeuge, die nur vorübergehend abgemeldet werden, ist es eine „unerlaubte Sondernutzung“, wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Der Verantwortliche wird schriftlich aufgefordert, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen oder es im Bürgerbüro amtlich zuzulassen. Mit der Aufforderung kann ein Zwangsgeld bei weiterer Zuwiderhandlung festgesetzt werden. Des Weiteren droht auch hier ein Bußgeld sowie die behördlich angeordnete Entfernung des Fahrzeuges auf Kosten des letzten Halters bzw. des Verantwortlichen.


Für Bußgeld, Zwangsgeld, Verwaltungsgebühren, Kosten für das Abschleppen und Lagern des Fahrzeuges bis hin zur Verschrottung bei Autowracks kommen, so die Völklinger Ortspolizeibehörde, schon mal mehrere hundert Euro zusammen kommen. „Soweit muss es nicht kommen! Es gibt kostengünstige und legale Wege, ein Auto zu entsorgen!“ sagt Bürgermeister Sellen. Denn eine Nachfrage durch die Verwaltung bei einem örtlichen Autoverwerter hat ergeben, dass die Altautoentsorgung je nach Fahrzeugtyp und –alter gegebenenfalls kostenlos ist. Wenn Kosten anfallen, sollen diese sich im zweistelligen Bereich befinden.