Wildschweine im Stadtgebiet

Der richtige Umgang

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Die Stadtverwaltung wird regelmäßig mit Beschwerden von Völklinger Bürgerinnen und Bürgern durch Wildschweine innerhalb der bebauten Ortslage konfrontiert. Immer wieder werden sie früh abends oder morgens auf Grundstücken, auf Straßen aber auch an den Containerstellplätzen gesichtet. „Die Menschen sind verunsichert und äußern zurecht ihre Sorgen um ihre Sicherheit sowie ihrer Kinder und Anwesen“, sagt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt. Da es sich bei den betroffenen Gebieten um befriedete Bezirke handelt, in denen nach dem saarländischen Jagdgesetz nicht gejagt werden darf, sind der Stadtverwaltung dort die Hände gebunden. „Unser städtischer Fachdienst für Forstwirtschaft arbeitet eng mit den örtlichen Jagdpächtern zusammen. Sie versuchen nicht nur durch eine gezielte Bejagung die Population im Griff zu halten, sondern informieren und beraten auch die Bevölkerung über Möglichkeiten die Anwesen zu sichern als auch im richtigen Umgang mit den Tieren.“

Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierzu Informationen zusammengestellt. Die Broschüre kann auf der Internetseite als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.voelklingen.de/oeffentliche-einrichtungen/wald-wildparks-forstwirtschaft/ 

Auszug aus der Broschüre:

Immer mehr Wildtiere in besiedelten Gebieten – Wie kommt das?

Das Saarland und seine Städte und Gemeinden sind vom Grün geprägt. Grün- und Wasserflächen, Stadtparks und Siedlungsgrün, Schutzgebiete und Schrebergärten sowie Industriebrache sind Lebensraum für Menschen sowie viele Tier- und Pflanzenarten. Vor allem Füchse, Steinmarder, Kaninchen und Wildschweine gehören zu den „Gewinnern“, der im besiedelten Raum lebenden Arten. Das Nahrungsangebot hier ist größer als in den natürlichen Lebensräumen und jederzeit leicht verfügbar. Auch ist es im urbanen Bereich wärmer als in den nicht besiedelten Bereichen. Das für viele Menschen noch ungewohnte Bild von im Park umherschweifenden Füchsen oder an den Waldrändern auftauchenden Wildschweinen sorgt oft für Aufregung und Beunruhigung. Viele Tiere zeigen ein sehr vertrautes Verhalten gegenüber dem Menschen. Glücklicher Weise geht von den Tieren grundsätzlich keine Gefahr aus, ihr Auftreten wird in der Bevölkerung oft sogar als Bereicherung gesehen. Allerdings gilt es, einige Regeln und Grundsätze einzuhalten.

Auf die Frage, wie man sich gegenüber einem Wildtier am besten verhält, warum die Tiere den Wald verlassen, wie man Haus und Garten am besten gegenüber den Tieren schützt, wird in diesem Faltblatt geantwortet.

Das Wildschwein

In den Siedlungsgebieten am Rande der Ortschaften und Städte stehen die Menschen den großen Tieren ängstlich gegenüber. Das Wildschwein, das den Garten umbricht und zerstört, wird als Plage empfunden. Naturfreunde hingegen sehen durch die Möglichkeit der Beobachtung von Tieren eine Bereicherung. Mit der Information über Instinkte und Verhaltensweisen wird es möglich, auch Wildschweinen etwas Verständnis entgegenzubringen. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden Sie von den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichts. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt.

 

Warum kommen die Wildschweine in den besiedelten Bereich

Die Tiere halten sich bevorzugt im Randbereichen der besiedelten Gebiete auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade genutzt. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit Zeit zieht es die Tiere in den innerörtlichen Bereich, da sie auf Friedhöfen und in den Gärten viel leichter Nahrung finden als im Wald. Mit den kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung im Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu Unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildtiere dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt.

 

Ernährung

Als echte Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihren hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmern, Engerlingen, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gerne gefressen.

 

Warum ist Füttern verboten

Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Für Wildschweine sind Gartenabfälle ein gefundenes Fressen. Durch Gartenabfälle, wie Kompost, wird der Boden aktiviert und es kommt vermehrt zu Würmer- und Engerlingaufkommen, welche wiederum die Wildschweine anlocken. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch so reich gedeckt ist. Durch jede Art der Fütterung werden die Tiere dauerhaft angelockt, so dass damit die Grundlage für die Zerstörung der Gärten oder auch Parkanlagen gelegt wird.  Das Verhalten der Hausbesitzer muss sich dahingehend ändern, dass Komposthaufen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form der Fütterung erfolgt. bis zu Spielplätzen dringen dann Bachen mit ihren Frischlingen vor.

Wiederholt gefütterte Tiere können handzahm werden. Mit ihnen gibt es dann auch die größten Probleme, sie verlieren ihre natürliche Distanz zu den Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen dann Bachen mit ihren Frischlingen vor. Das unmittelbare Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte dann die Situation gefährlich werden.

 

Wie sichert man sein Grundstück

Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu einem unliebsamen Besuch kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruchssinn haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssend deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln Stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfalle auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 80 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, so dass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein Übriges zur Sicherung des Grundstückes.

 

Rechtslage

Wildschweine gehören zu den wild lebenden, herrenlosen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung grundsätzlich nur auf land-, forst,- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen. Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“, wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen mit hohen Auflagen möglich. Bei eventuellen Schäden durch Schwarzwild in befriedeten Bezirken besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden gegen diese Tiere liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst.

 

Ansprechpartner bei Wildtierproblemen im besiedelten Bereich

Für Wildtiere in den besiedelten Bereichen besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population. Ein zielgerichtetes Handeln der Behörden erfolgt erst dann, wenn von Wildtieren eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dieses ist in der Regel nicht der Fall. Viele Wildtiere haben sich den Menschen angepasst und gehören inzwischen zum Stadtbild. Sollte dringendes Handeln erforderlich werden, muss umgehend die Polizei benachrichtigt werden. Diese entscheidet dann vor Ort über einzuleitende Maßnahmen der Gefahrenabwehr und kann zu ihrer Unterstützung sachkundiges Personal hinzuziehen. Erscheint ein Tier krank, sollte das zuständige Veterinäramt informiert werden.