Zuwendungsanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro einreichen

Fristende am 31. Januar 2023

Die Frist für die Einreichung von Zuwendungsanträgen zur Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 Euro endet am 31. Januar 2023. Die Antragsformulare sind auf der Website der LAG Warndt-Saargau e.V. unter https://www.warndt-saargau.eu/Regionalbudget zum Herunterladen eingestellt.

Der aktuelle Projektaufruf steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage an die LAG Warndt-Saargau e.V. durch das saarländische Umweltministerium.

Förderfähige Kleinprojekte müssen zur Verbesserung in den Ortschaften der Förderregion beitragen. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Veranstaltungen, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, kommunale Pflichtaufgaben, Ausgleichsleistungen, Planungs- und Personalkosten sowie Kosten zur Umsetzung von Bauauflagen.

Erst nach Erhalt der Zuwendungsmitteilung darf mit der Maßnahme begonnen werden.

Darüber hinaus müssen sie seitens der Projektträger vorfinanziert und bis Ende 2023 abgeschlossen beziehungsweise abgerechnet werden. Die Förderquote kann bis zu 80% betragen, ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung ist jedoch ausgeschlossen.

Ab dem kommenden Jahr 2023 gilt eine neue LEADER-Strategie mit neuen Zielen und thematischen Schwerpunkten. Informationen dazu gibt es auf der Vereinswebsite der LAG Warndt-Saargau e.V. unter

www.warndt-saargau.eu/foerderperiode2023-2027.

Die LEADER-Regionalmanagerin informiert gerne bei Fragen zum Zuwendungsantrag, Anke Klein-Brauer ist bei der LAG-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 06809 7020160 oder per Mail unter

info@warndt-saargau.eu erreichbar.

Das Regionalbudget ist Bestandteil des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung und wird aus sogenannten „GAK-Mitteln“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (54%), des saarländischen Umweltministeriums (36%) und der LAG finanziert. GAK steht für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Das Hauptinstrument der nationalen Agrarstrukturförderung in Deutschland bildet den

inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme.

Weitere Informationen zum LEADER-Programm der LAG Warndt-Saargau e.V., zur Förderregion sowie zu abgeschlossenen und laufenden Projekten können über die vereinseigene Website unter https://www.warndt-saargau.eu abgerufen werden.

Die Lokale Aktionsgruppe Warndt-Saargau e.V. wird als LEADER-LAG im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) 2014 – 2022 aus Mitteln der Europäischen Union (75%) und des Saarlandes gefördert.