Bürgerversammlung vor Kanalerneuerung in der Schulstraße

Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme sind etwa 18 Monate vorgesehen.

Die Stadtverwaltung Völklingen lädt zu einer Bürgerversammlung, bevor die Kanalerneuerung in der Schulstraße im Stadtteil Ludweiler beginnt. Die Versammlung findet am Dienstag, den 6. August, um 18 Uhr in der Turnhalle der Grundschule in der Schulstraße 12 statt. Die Anlieger werden dabei ausführlich über den Ablauf der Baumaßnahme informiert: Gleichzeitig haben Interessierte die Gelegenheit, sich mit ihren Fragen an die Mitarbeiter der Stadt Völklingen, der Baufirma sowie des Planungsbüros zu wenden.

Voraussichtlich Ende August 2019 wird die Fa. Dittgen GmbH, Schmelz, mit den Arbeiten beginnen. Bei der Baumaßnahme wird der vorhandene Kanal von der Einmündung der Straße „Am Heidenhübel“ bis zum oberen Ende (Richtung Naturfreundehaus) erneuert.

Im Zuge der Kanalbaumaßnahme am Städtischen Kanal (Sammelleitung) wird auch die Verbindungsstelle zur Grundstücksanschlussleitung angepasst. Die Kosten der Erneuerung bis zu diesem Punkt trägt die Stadt Völklingen als abwasserbeseitigungspflichtiger Träger der Kanalbaulast.

Aufgrund des Alters und Zustands des Städtischen Kanals ist damit zu rechnen, dass auch die abzweigenden Grundstücksanschlussleitungen (bis Prüfschacht bzw. mangels Prüfschacht bis Grundstücksgrenze) erneuerungsbedürftig sind. Falls dies durch die Feststellungen an der Baustelle vor Ort bestätigt wird, wird die Stadt Völklingen auch die Erneuerung dieser Grundstücksanschlussleitungen in Auftrag geben. Die dadurch anfallenden Kosten sind gemäß § 11 Abs. 3 der Abwassersatzung vom jeweiligen Eigentümer zu tragen und werden ggfs. durch einen Kostenerstattungsbescheid geltend gemacht.

Aus den gleichen Gründen kann sich ergeben, dass auch die ab Prüfschacht bzw. Grundstücksgrenze weiterführende Hausanschlussleitung erneuerungsbedürftig ist. Für die Funktionstüchtigkeit dieser Hausanschlussleitung ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Es kann sich empfehlen, dass er für  die Erneuerung/Reparatur dieser Hausanschlussleitung dem Unternehmer der Stadt einen eigenen Auftrag zu dem in der Ausschreibung festgestellten Preis erteilt. Der Eigentümer kann aber auch einen anderen Unternehmer beauftragen oder die Hausanschlussleitung selbst erneuern/reparieren. Denn alle Abwasserleitungen müssen nach § 60 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz bzw. den entsprechenden Vorschriften im Landeswassergesetz dem Stand der Technik entsprechen und insbesondere dicht sein. Ungeachtet dessen sollte eine schadhafte Hausanschlussleitung erneuert/repariert werden, damit unter Umständen sogar strafbare Beeinträchtigungen von Boden oder Gewässer/Grundwasser ausgeschlossen werden.

Im Zuge der Kanalerneuerung werden auch die Gehwege ausgebaut, wodurch sich gemäß „Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Ausbaubeiträgen“ für die Grundstückseigentümer Kosten ergeben.

Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme sind etwa 18 Monate vorgesehen.

Bei eventuellen Rückfragen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Hammer, Ingenieurbüro Strohm, Bous        Tel: 06834/922147
Herr Nau, Baufirma Dittgen, Schmelz:            Tel: 06887/307166
Herr Martin, Stadt Völklingen, FD 54:            Tel: 06898/13-2536