Landtagswahl am 27. März 2022

Allgemeine Informationen

Landtag des Saarlandes
Landtag des Saarlandes (Foto: Pixabay)

Die zur Vorbereitung der Landtagswahl bei der Stadt Völklingen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab Montag, 14. Februar 2022, wieder zentrale Räumlichkeiten im Neuen Rathaus beziehen. In Saal 1 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses steht das Wahlteam allen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag, Dienstag und Donnerstag:             07:30 – 16:00 Uhr,

Mittwoch:                                                      07.30 – 18.00 Uhr,

Freitag:                                                         07.30 – 12.00 Uhr.

 

An Rosenmontag, 28.02.2022 ist das Wahlbüro von 07:30 – 12:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 06.03.2022 eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird in Form eines Briefes an alle Wahlberechtigten versendet. Wer am Wahl­tag nicht in dem für ihn vorgesehenen Wahlraum wählen gehen kann, kann Brief­wahl beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 14.02.2022 möglich.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Außerdem kann auch im Neuen Rathaus die Briefwahl beantragt und direkt vor Ort gewählt werden. Der Zutritt zum Neuen Rathaus ist zu diesem Zweckohne Termin unter Einhaltung der 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) möglich.

Bei Nutzung der Vor-Ort-Briefwahl im Neuen Rathaus wird zur Reduzierung des Infektionsrisikos darum gebeten, einen eigenen radierfesten, trocken und in unauffälliger Farbe (z. B. blau, schwarz) schreibenden Schreibstift mitzubringen. Während des gesamten Aufenthalts im Neuen Rathaus gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen. 

Zum postalischen Beantragen der Briefwahlunterlagen kann der auf dem Wahl­benachrichtigungs­brief aufgedruckte Antrag genutzt werden. Dieser ist unbedingt in dem oberen der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahl­berechtigten zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag abzusenden.

Außerdem kann auch über den Online-Wahlscheinantrag die Briefwahl bequem beantragt werden. Hierfür kann der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code genutzt werden, mit dem man direkt zu einem personalisierten Wahlschein­antrag geleitet wird. Das Online-Formular ist zudem auf unserer Internetseite unter www.voelklingen.de/wahlen eingestellt.

Daneben können Briefwahlunterlagen auch per E-Mail beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich ebenfalls unter www.voelklingen.de/wahlen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu kann ebenfalls die auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckte Vollmacht genutzt werden. Diese ist in diesem Fall in dem unteren der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahl­berechtigten zu unterschreiben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl, also dem 25. März 2022, bis 18.00 Uhr möglich. An diesem Freitag ist das Wahlteam auch bis 18.00 Uhr erreichbar. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich.

Auskünfte zur Beantragung der Briefwahlunterlagen erteilt das Wahlteam unter:

Telefon: 13-2166, 13-2167, 13-2168, 13-2169;

Telefax: 13-2269

E-Mail: wahlbuero(at)voelklingen.de