Einheitliche 3G-Regelung für alle städtische Gremien in Völklingen

Maskenpflicht in Sitzungsräumlichkeiten

Das Neue Rathaus in Völklingen

Nachdem sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung selbst die 3G-Regelung auferlegt hat, die zuvor nur für die Zuschauer galt, hat Oberbürgermeisterin Christiane Blatt – als Vorsitzende des Rates – verfügt, dass während des Aufenthalts in den Sitzungsräumlichkeiten eine medizinische Schutzmaske zu tragen ist.

Der Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung selbst die 3G-Regelung für die Teilnahme an künftigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse auferlegt.

Frau Oberbürgermeisterin Blatt hat diese Regelung nun auch im Rahmen ihres Hausrechts auf die Zuschauer der Sitzungen übertragen und um eine Maskenpflicht während des Aufenthaltes in den Sitzungsräumlichkeiten erweitert. Auch die drei Ortsvorsteher haben diese Vorgehensweise für die Sitzungen der Ortsräte Völklingen, Ludweiler und Lauterbach übernommen.

Somit gilt bei allen Sitzungen der städtischen Gremien die einheitliche Regelung, dass für Zuschauer die Teilnahme an den Sitzungen nur Personen gestattet ist, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Krankheit als genesen gelten oder einen negativen Test – einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist – vorweisen können. Eigentestungen sind dabei nicht erlaubt.