Fahrbahnerneuerung in der Geislauterner Ortsdurchfahrt

Landesbetrieb für Straßenbau beginnt am 6.9.!

Zum kommenden Montag, 6. September wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die ursprünglich schon für die Sommerferien angekündigte Erneuerung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Geislautern (L165) beginnen. Nach Mitteilung des Landesbetriebes ist die „Ludweilerstraße“ zwischen der Straße „Am Hammergraben“ und der Straße „Rotweg“ betroffen. Die Bauzeit für die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich Rinnenplatten, Straßenabläufen und der Fahrbahnmarkierungen soll laut LfS ca. 8 Wochen betragen.

„Wir haben uns als Stadtverwaltung dafür eingesetzt, dass die Vorarbeiten und die anschließende Vollsperrung schon in den Sommerferien erfolgt, was seitens des Landesbetriebes zugesagt, aber letztendlich doch nicht gehalten werden konnte.“, sagt Völklingens Oberbürgermeisterin Christiane Blatt. „Zumindest sollen laut LfS die Arbeiten unter Vollsperrung während der Herbstferien erfolgen, um die Behinderungen möglichst zu reduzieren“, so Blatt weiter.

Im Weiteren erläutert der LfS den Ablauf der Arbeiten wie folgt:

Die anstehenden Fräs- und Asphaltarbeiten müssen aufgrund der geringen Straßenbreite und aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitsstättensicherheit unter Vollsperrung ausgeführt werden. Daher wird in der Zeit vom 16.10.2021 bis 30.10.2021 (Herbstferien) der vorgenannte Bereich der L 165 in Abschnitten voll gesperrt.

 

Um den Zeitraum der Vollsperrung so gering wie möglich zu halten, sollen die dazu erforderlichen Vorarbeiten (u. a. die Erneuerung der Rinnenplatten, sowie die Erneuerung sämtlicher Straßenabläufe) unter Einbahnstraßenregelung vorab ab 06.09.2021 durchgeführt. Die Umleitungsstrecke zur Einbahnstraßenregelung führt von der L 164 „Rotweg“ über die L 163 in Richtung Klarenthal und durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern.

Nach Fertigstellung der Vorarbeiten unter Einbahnstraßenregelung erfolgen dann ab dem 16. Oktober 2021 die Deckenarbeiten unter Vollsperrung. Die Arbeiten unter Vollsperrung erfolgen in zwei Unterabschnitten mit jeweils unterschiedlicher Umleitungsstrecke.

Der erste Teilabschnitt der Vollsperrung betrifft die „Ludweilerstraße“ im Bereich zwischen der Einmündung Warndtgymnasium und der Einmündung „Am Hammergraben“.

Die Umleitungsstrecke dazu führt von der L 164 „Rotweg“ über die L 163 in Richtung Klarenthal, durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern. Die Gegenrichtung ist analog ausgeschildert.

Nach Fertigstellung des ersten Teilabschnitts erfolgt die Vollsperrung im zweiten Bereich der „Ludweilerstraße“ zwischen dem Knotenpunkt L 164 / L 165 (Kreuzung Rotweg / Ludweilerstraße) bis vor die Einmündung zum Warndtgymnasium. Die Umleitung hierzu führt von der „Lauterbacherstraße“ kommend über „Dorf im Warndt“, Klarenthal und durch das Gewerbegebiet Fenne nach Geislautern. Die Gegenrichtung ist analog ausgeschildert.

Bei der Planung der Maßnahme hat der Landesbetrieb für Straßenbau die täglichen Verkehrsmengen, insbesondere die sehr starke Belastung der L 165 durch Berufs- und Pendlerverkehr berücksichtigt. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Baufeld wird nach Absprache zwischen der bauausführenden Firma und den Anliegern nach Möglichkeit vor Ort sichergestellt. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn mit Handzettel.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung des Busverkehrs. Die Haltestelle innerhalb des zu bearbeitenden Streckenabschnitts kann während der Einbahnregelung nur bedingt und während der Vollsperrung nicht angefahren werden. Eine Ersatzhaltestelle wird eingerichtet.

Der LfS rechnet mit erheblichen Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrzeit.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) unter www.saarland.de/lfs/DE/