Bundestagswahl am 26. September 2021

Allgemeine Informationen

Foto: Stadt Völklingen

Die zur Vorbereitung der Bundestagswahl bei der Stadt Völklingen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab Montag, 16. August 2021, wieder zentrale Räumlichkeiten im Neuen Rathaus beziehen. In Saal 1 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses steht das Wahlteam allen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag, Dienstag und Donnerstag:  07.30 – 16.00 Uhr,

Mittwoch: 07.30 – 18.00 Uhr,

Freitag:  07.30 – 12.00 Uhr.

 

Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese wird in Form eines Briefes an alle Wahlberechtigten versendet. Wer am Wahltag nicht in dem für ihn vorgesehenen Wahlraum wählen gehen kann, kann Briefwahl beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 16.08.2021 möglich.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Außerdem kann im Neuen Rathaus die Briefwahl beantragt und direkt vor Ort gewählt werden.

Bei Nutzung der Vor-Ort-Briefwahl im Neuen Rathaus wird darum gebeten, zur Reduzierung des Infektionsrisikos einen eigenen radierfesten, trocken und in unauffälliger Farbe (z. B. blau, schwarz) schreibenden Schreibstift mitzubringen. Während des gesamten Aufenthalts im Neuen Rathaus gilt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Mund-Nasen-Bedeckungen.

Zum postalischen Beantragen der Briefwahlunterlagen kann der auf dem Wahlbenachrichtigungs­brief aufgedruckte Antrag genutzt werden. Dieser ist unbedingt in dem oberen der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahl­berechtigten zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag abzusenden.

Außerdem kann auch über den Online-Wahlscheinantrag die Briefwahl beantragt werden. Hierfür kann der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code genutzt werden oder aber das Online-Formular auf der städtischen Internetseite unter www.voelklingen.de/wahlen.

Daneben können Briefwahlunterlagen auch per E-Mail beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.voelklingen.de/wahlen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu kann ebenfalls die auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckte Vollmacht genutzt werden. Diese ist in diesem Fall in dem unteren der beiden Unterschriftenfelder von der/dem Wahlberechtigten zu unterschreiben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl, also dem 24. September 2021, bis 18 Uhr möglich. An diesem Freitag ist das Wahlteam auch bis 18 Uhr erreichbar. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

 

Auskünfte zur Beantragung der Briefwahlunterlagen erteilt das Wahlteam unter:

Telefon: 13-2166, 13-2167, 13-2168, 13-2169;

Telefax: 13-2269

E-Mail: wahlbuero(at)voelklingen.de