Ehrenamtliche Tätigkeit als sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche

Interessenbekundungsverfahren der Stadt Völklingen

Die Stadt Völklingen führt ein Interessenbekundungsverfahren durch mit dem Ziel, eine interessierte und motivierte ehrenamtliche sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche für die Stadt Völklingen zu finden.

Zu deren Aufgaben gehören:

  • Ansprechperson für Kinder und Jugendliche und deren Anliegen und Vorschläge
  • Interessenvertretung, Netzwerkarbeit
  • Einbringung und Vertretung von Anliegen der Kinder und Jugendlichen bei den zuständigen Stellen
  • Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen der Stadtverwaltung als Querschnittsaufgabe sowie mit Vereinen und anderen Institutionen oder Personen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen,
  • Öffentlichkeitsarbeit für Kinder und Jugendliche in Absprache mit dem/der Oberbürgermeister*in

Das Einbringen von Kinder- und Jugendinteressen in die Fachausschüsse des Stadtrates sowie die Einflussnahme auf städtische Planungsvorhaben aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen bilden dabei den Kern der Tätigkeit.

Die sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche soll selbstbewusst und kommunikativ agieren und benötigt für die Wahrnehmung der Aufgaben eine hohe soziale Kompetenz.

Sie muss Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit oder in der Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie im Umgang mit jungen Menschen nachweisen.

Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bis 2024.

Bei Interesse an der Tätigkeit als sachverständige Vertretung für Kinder und Jugendliche in Völklingen, bitten wir um Zusendung Ihrer schriftlichen Interessenbekundung mit tabellarischem Lebenslauf und einer kurzen Darstellung der Beweggründe und Ziele bis zum 26.11.2021 bevorzugt per E-Mail an die Stadt Völklingen fd26(at)voelklingen.de oder sekretariat-ob(at)voelklingen.de

Um Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird gebeten.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Aufgaben, Rechten und Pflichten der sachverständigen Vertretung können in den Richtlinien vom 18.06.2021, die im Internet unter https://www.voelklingen.de/rathaus/ortsvorsteher-beiraete-beauftragte/ veröffentlicht sind, eingesehen werden.