Pflichtumtausch bei Führerscheinen: Informationen zu Fristen

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Mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmuster gibt es in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Um diese zu vereinheitlichen und so insbesondere auch Fälschungen vorbeugen setzte die EU bereits 2006 eine Führerscheinrichtlinie auf, die nun in die finale Umsetzung geht. Das bedeutet auch, dass alte Führerscheine nach und nach ihre Gültigkeit verlieren.

Betroffen sind alle Besitzer eines Führerscheins, der vor dem 19.01.2013  ausgestellt wurde. Rund 43 Millionen Dokumente müssen stufenweise ausgetauscht werden.

Die Führerscheine verlieren mit Ablauf der Umtauschfrist ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch genutzt, droht bei Kontrollen ein Verwarngeld. Probleme bei Kontrollen insbesondere im Ausland, z. B. auch ein Verbot der Weiterfahrt, können nicht ausgeschlossen werden.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Zukünftig werden die Führerscheine alle 15 Jahre ausgetauscht, um sicherzustellen, dass Foto und Name auch aktuell sind. So können Fälschungen künftig besser verhindert werden.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

(Quellen: Pressemeldung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)