Gebührenbefreiung für Sondernutzung in Völklingen möglich

Sondernutzungssatzung beschlossen

In der Vergangenheit mussten Völklinger Gewerbetreibende für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowohl einen Antrag auf Erlaubniserteilung stellen als auch Gebühren für diese Nutzung zahlen. Vor dem Hintergrund der andauernden finanziellen Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie und der in absehbarer Zeit zu erwartenden Öffnungsperspektiven hat der Völklinger Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung nun aber beschlossen, die Gewerbetreibenden bis zum 31.12.2021 von einer solchen Gebührenerhebung freizustellen. Sie müssen bis dahin lediglich einen Antrag auf Erlaubniserteilung für Sondernutzungen stellen.

Grundlage für diese Entscheidung war eine zuvor beschlossene Sondernutzungssatzung der Stadt Völklingen, die vorsieht, dass der Vollzug der Gebührenerhebung bei der Allgemeinheit betreffenden finanziellen Härtesituationen, wie sie beispielsweise die Covid-19-Pandemie mit sich gebracht hat, für eine bestimmte Zeit durch den Stadtrat ausgesetzt werden kann.

„Die Gastronomie ist eine der Branchen, die durch die pandemiebedingten Schließungen in besonderer Weise betroffen ist. Mit diesem Beschluss können wir unseren Gastronomen die Möglichkeit geben, ihre Außenbestuhlung gebührenfrei zu beantragen, um ihnen so den Start zu erleichtern“, erklärt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt. Außerdem können alle Völklinger Gewerbetreibenden nach Genehmigung auch kostenfrei Außenwerbung platzieren. Zusätzlich zur Stundung der Gewerbesteuer ist die Gebührenbefreiung für Sondernutzungen ein weiterer Schritt, um die Gewerbetreibenden in der Mittelstadt zu unterstützen.