Neue Gebühr auf den Völklinger Grundbesitzabgabenbescheiden ab 2021

Häufige Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr

Ab dem Jahr 2021 wird auf den Völklinger Grundbesitzabgabenbescheiden die neue Niederschlagswassergebühr auftauchen. Diese beträgt hinsichtlich der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche 0,77 € je m² und Jahr. Sie ist, wie die übrigen Grundbesitzabgaben auch, in 4 gleichen Jahresraten zu den üblichen Hauptfälligkeiten zu zahlen. Sofern für die bisherigen Grundbesitzabgaben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, gilt dieses auch für die neue Gebühr, sofern dem nicht widersprochen wird.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema:

Warum erfolgt die Umstellung?

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit seinem Urteil vom 29. Juni 2016 den sogenannten „Frischwassermaßstab“, der in Völklingen als Grundlage zur Berechnung der Abwassergebühren verwendet wird, für unzulässig erklärt. Dies bedeutet, dass die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich auf der Grundlage des verbrauchten Frischwassers berechnet werden darf, sondern aufgesplittet in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden hierfür aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt dann ausschließlich die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswassergebühr die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung.

Mehreinnahmen für die Stadt Völklingen werden hierdurch nicht erzielt.
 

Wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab entsprechend angepasst?
Die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab wird weiterhin vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke Völklingen bzw. Wasserzweckverband Warndt) veranlagt. Bei der Festsetzung der Vorausleistungen für das Jahr 2021 in der Jahresverbrauchsabrechnung 2020 wird von diesen berücksichtigt, dass diese Gebühr von bisher 4,89 €/m³ Frischwasser auf 3,52 €/m³ sinkt.

Wie wirkt sich die Umstellung aus?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abwassergebührenkalkulation ändern sich durch die Einfüh­rung der gesplitteten Gebühr rückwirkend zum 01.01.2016 grundlegend. Nach umfangreichen Datenermitt­lungen bezüglich der jeweiligen Grundstücksverhältnisse liegt zwischenzeitlich eine Neukalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung vor. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Neufassung der städtischen Satzung über die Erhebung von Benutzungs­gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beschlossen. In dieser Abwasser­gebührensatzung sind auch rückwirkend ab 2016 die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr festgesetzt worden.

Wie kann ich als Gebührenzahler die festgelegte Niederschlagswassergebühr überprüfen?
Die Völklinger Stadtverwaltung bittet die Gebührenzahler, die neue Niederschlagswassergebühr hinsichtlich der gebührenpflichtigen Grundstücksfläche sorgfältig zu prüfen. Bei rd. zehntausend Einzelfällen kann es schon mal vorkommen, dass die Daten nicht korrekt auf den Grundbesitzabgabenbescheiden erscheinen. Am einfachsten ist eine Prüfung anhand der sogenannten „Selbstauskunftsbögen“ möglich. Im Sommer bzw. Herbst 2018 erhielten sämtliche Völklinger Grundstückseigentümer solche Selbstauskunftsbögen per Post. Damit wurde diesen die Gelegenheit geboten, schon vor der jetzt anstehenden erstmaligen Gebührenveranlagung die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und der Völklinger Stadtverwaltung erforderliche Korrekturen mitzuteilen. Auf diese Weise geänderte Grundstücksflächen sind in die Veranlagungsdaten eingearbeitet worden.

Sollten einzelne Gebührenzahler nicht mehr im Besitz von Kopien der seinerzeitigen Selbstauskunftsbögen sein, so können sie sich diesbezüglich gerne an die Stadtverwaltung Völklingen wenden. Ansprechpartnerin im Neuen Rathaus ist Frau Kirstin Wolf (Zimmer-Nr. 4.07, Durchwahl 132579, E-Mail: kirstin.wolf(at)voelklingen.de).

Welche Auswirkungen auf den Abwassergebührenbescheid 2020 sowie die Festsetzung der Voraus­leistungen 2021 gilt es zu beachten?
Bei der vorläufigen Festsetzung der Abwassergebühr 2020 wurde noch auf die bisherige Methode (modifi­zierter Frischwassermaßstab) zurückgegriffen. Der Abwassergebührenbescheid 2020 wird deshalb für vor­läufig erklärt (§ 12 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 165 Absätze 1 und 2 der Abga­benordnung).

Gemäß § 10 der neuen Abwassergebührensatzung werden durch die Stadt Völklingen auf formlosen Antrag eines/einer Gebührenpflichtigen für die Jahre 2016 bis 2020 Vergleichsberechnungen vorgenom­men. Dabei werden der in diesen Jahren erhobenen einheitlichen Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab die gesplitteten Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser kostenmäßig gegenüber gestellt. Zuviel gezahlte Abwassergebühren werden erstattet, zu wenig gezahlte Abwassergebühren sind nachzuentrichten. Dem Antrag sind die jeweiligen Jahres­verbrauchsabrechnungen des zuständigen Wasserversorgungsunternehmens beizufügen. Sofern kein Lastschriftmandat aktiv ist, muss der formlose Antrag noch um die Bankverbindung ergänzt werden.

Die Festsetzung der Vorausleistungen für 2021 erfolgt bereits nach der neuen Abwassergebührensatzung. Dabei ist zu beachten, dass vom Wasserversorgungsunternehmen nur noch die Schmutzwassergebühr (weiterhin berechnet nach dem Frischwassermaßstab) erhoben wird. Die Niederschlagswassergebühr wird hingegen auf dem Grundbesitzabgabenbescheid für das Jahr 2021 ausgewiesen. Dies gilt auch für die Folgejahre.
 

Hinweis für Vermieter:

Es wird empfohlen, in die Nebenkostenabrechnung 2020 mit Mietern folgenden Hinweis aufzunehmen:

Für die Abwassergebühr 2020 wurde von den Stadtwerken Völklingen Vertrieb GmbH bzw. dem Wasserzweckverband Warndt im Auftrag der Stadt Völklingen ein vorläufiger Bescheid erteilt. Die Nebenkostenabrechnung 2020 steht deshalb bezüglich der Position Abwasser bis zur endgültigen Festsetzung unter dem Vorbehalt einer Gutschrift/Nachforderung.

Amtliche Bekanntmachung "Abwassergebührensatzung"