Windelzuschuss

Die Stadt Völklingen entlastet Familien bei den Kosten der Windelentsorgung und nimmt Anträge auf Windelzuschuss entgegen. Die Förderung erfolgt aufgrund der „Richtlinien der Stadt Völklingen zur Förderung der Windelentsorgung“.

Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Menschen die an dauerhafter Inkontinenz leiden. Der jährliche Zuschuss beträgt maximal 25,00 Euro pro Kind bzw. maximal 50,00 Euro pro inkontinente Person.

Der Förderbetrag für Kinder wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 Euro pro Kind in 3 Jahren. Liegen die dem Antragsteller entstandenen tatsächlichen jährlichen Mehrkosten unterhalb des Förderbetrages, so sind ihm lediglich die Mehrkosten zu erstatten.

Voraussetzung zur Antragstellung bei Babywindeln

Voraussetzung zur Antragstellung bei Inkontinenz

Für Pflegeeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnliche Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines entsprechenden Vordrucks gewährt. Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Babywindeln ist jährlich neu zu stellen und endet mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Für jedes Kind ist ein getrennter Antrag zu stellen. Der Antrag für eine Zuwendung zu den Entsorgungskosten von Windeln bei Inkontinenz ist jährlich neu zu stellen.

Antragsunterlagen zum Herunterladen:


Weitere Förderprogramme

Saarstahl und Stadt Völklingen: Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen